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Markenanmeldung, u.a. beim DPMA & EUIPO

Markenanmeldung: In dem folgenden Beitrag von Rechtsanwalt Roman W. Amonat, werden einige wichtige Aspekte genannt, die bei der Anmeldung einer Marke von Bedeutung sind:   

Marken und andere Kennzeichen verkörpern für Unternehmen einen enormen Wert. Rechtsverstöße werden regelmäßig konsequent verfolgt. Entsprechend groß ist die Gefahr, dass bei der Entwicklung neuer Produkte in Rechte anderer, z.B. aufgrund zu großer Ähnlichkeit mit einer geschützten Marke eingegriffen wird. Wer hier Gefahren im Markenrecht unterschätzt, riskiert, dass er „seine“ neue Marke schnell wieder ändern und erneute Investitionen in Marketing und Geschäftsausstattung vornehmen muss. Aufgrund der regelmäßig hohen Streitwerte sind schließlich auch die möglichen Kosten, beispielsweise für Abmahnungen und Klageverfahren, ein bedeutsamer Aspekt. 

Markenstrategie im Rahmen der Markenanmeldung

Begegnen Sie rechtlichen Risiken bereits frühzeitig mit einer abgesicherten Markenstrategie, die beispielsweise die Markenanmeldung Ihres Firmennamens oder Ihrer Produkte bzw. Dienstleistungen zum Gegenstand hat. Die Rechtsanwaltskanzlei Amonat begleitet Sie in Markenangelegenheiten von Beginn an. Unsere Markenberatung wird sehr individuell und ausführlich von Rechtsanwalt Amonat durchgeführt, da nur auf diese Weise die zahlreichen markenrechtlichen Besonderheiten bewertet und berücksichtigt werden können.

Eine Markenanmeldung "von der Stange" (d.h. ohne individuelle anwaltliche Beratung) bieten wir ausdrücklich nicht an, zumal die hierbei drohenden Risiken nicht zu unterschätzen sind. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Kollisionen mit älteren Rechten von bereits eingetragenen Marken. Sämtliche entstehenden Kosten werden bei uns stets transparent dargestellt und erfolgen auf Wunsch auf Basis einer Gesamtpauschale.

Sie profitieren bei einer Mandatierung der Rechtsanwaltskanzlei Amonat von der Erfahrung aus einer Vielzahl bereits erfolgreich durchgeführter Markenanmeldungen. Wichtige Fragen bei der Beratung sind insbesondere das Aufzeigen der Vor- und Nachteile einer deutschen Marke gegenüber der Unionsmarke oder auch der internationalen Marke. Hierbei ist auch zu bedenken, dass die Marke mit Ihrem Unternehmen "mitwachsen" kann, beispielsweise durch die bedarfsgerechte Erweiterung einer bestehenden Marke in ausgewählte, weitere Länder.

Auch die Überlegungen im Hinblick auf die Eintragung einer Wortmarke oder einer Wort-/Bildmarke beinhalten eine Vielzahl von Aspekten, die zu berücksichtigen sind. Zu klären ist bei Wort-/Bildmarken auch die Frage, welche Vor- und Nachteile eine farbige Marke oder eine Darstellung in Schwarz-Weiß haben kann. 

Wir erarbeiten zusammen mit Ihnen eine Strategie für Ihre individuellen Bedürfnisse, inklusive der höchst bedeutsamen Erstellung eines passenden und zukunftssicheren Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass eine bereits angemeldete Marke nicht mehr geändert und das Verzeichnis nicht mehr erweitert werden kann.

Bei der Erstellung des Verzeichnisses ist daher nicht nur das aktuelle Einsatzgebiet der Marke, sondern auch ein Blick in die mittel- und langfristige Zukunft erforderlich. Eine Anmeldung diverser Klassen und Begriffe "auf Vorrat" wäre zunächst grundsätzlich möglich. Zum einen sind hierbei aber die zusätzlichen Amtsgebühren bei der Anmeldung von zusätzlichen Klassen einzukalkulieren. Wichtiger noch ist der Aspekt, dass der Markenschutz nach Ablauf einer fünfjährigen Schonfrist verfallen kann, sofern der Inhaber seine eingetragene Marke nicht auch tatsächlich und nachweislich benutzt (sogenannter markenrechtlicher Benutzungszwang). 

Das für jede Markenanmeldung erforderliche Waren- und Dienstleistungsverzeichnis sollte daher stets mit der nötigen Aufmerksamkeit und rechtlichen Expertise erstellt werden.

Hilfreich für die Suche nach geeigneten Klassen und Begriffen ist das folgende Tool vom Europäischen Markenamt:

Klassifikations-Tool

Hier können Sie mit der Eingabe von geeigenen Begriffen, z.B. „Software“ oder "Schmuck", einen ersten Entwurf für das eigene Verzeichnis erstellen. Das Tool zeigt dann übersichtlich eine passende Auswahl von Waren und Dienstleistungen sowie die dazugehörigen Klassen an. Ein solches Brainstorming anhand eigener Begriffseingaben hat sich als hilfreiche Grundlage für Erarbeitung eines wirklich passenden Verzeichnisses erwiesen. Da die dort angezeigten Begriffe aktuell schutzfähig und auch international "harmonisiert" sind, vermeidet die Auswahl mit diesem Tool etwaige Beanstandungen und Zurückweisungen durch das zuständige Markenamt.

Hilfreich ist auch ein Blick auf die Konkurrenz. Hierfür hat es sich bewährt, die Verzeichnisse von bereits eingetragenen Marken der Wettbewerber einzusehen, um sich hier Anregungen für das eigene Waren- und Dienstleistungsverzeichnis zu holen. 

Gerne stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um die Erstellung eines individuellen Verzeichnisses zur Verfügung.

 

Mehr Sicherheit durch eine Markenrecherche

Praktisch relevant ist auch eine in vielen Fällen zu empfehlende, professionelle Markenrecherche, um die Kollisionsgefahr mit Rechten Dritten seriös bewerten zu können. Je nach Ergebnis einer solchen Recherche kann die Frage, ob die Marke in der ursprünglichen Form oder gegebenenfalls in geänderter Form angemeldet werden sollte, gänzlich neu zu beantworten sein. Auch diesbezüglich steht Ihnen Rechtsanwalt Amonat für eine erste, unverbindliche Kontaktaufnahme, zur Verfügung.

Eine Markenrecherche wird durch einen externen, spezialisierten Dienstleister durchgeführt und wird durch uns in Auftrag gegeben. Die Kosten hierfür richten sich nach Art und Umfang der Recherche. Wichtig ist hierbei zu beachten, dass eine solche Recherche eine Ähnlichkeitsprüfung umfassen und zudem den internationalen Bereich abdecken sollte. Hierzu bieten wir Ihnen pauschale Pakete an, wobei sich der konkrete Rechercheauftrag nach den Besonderheiten der geplanten Markenanmeldung richtet. Umfasst von einer Recherche über die Rechtsanwaltskanzlei Amonat ist auch die anschließende Besprechung der Ergebnisse.

Ziel ist es hierbei, insbesondere bei Vorliegen von ähnlichen, bestehenden Marken, die Konsequenzen und Gefahren im Hinblick auf die eigene Markenanmeldung zu berücksichtigen. Denkbare Schlussfolgerungen können in diesem Zusammenhang sein, dass statt einer Wortmarke "nur" eine Wort-/Bildmarke eingetragen wird oder das geplante Markenwort ergänzt bzw. gekürzt wird. In Betracht kommt auch, dass bei dem einzureichenden Verzeichnis auf die Anmeldung von Warenklassen verzichtet wird, die eine zu große Ähnlichkeit mit einer bestehenden Markeneintragung aufweisen.


 

Unsere Leistungen 

Sollte es einmal zu Konfliktfällen im Hinblick auf Ihre Marke kommen, erfolgt unsere Vertretung sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, z.B. bei Widerspruchsverfahren. Hierbei wird häufig durch einen anderen Markeninhaber beim zuständigen Markenamt ein Widerspruch gegen die jüngere Markenanmeldung eingelegt, um hierdurch die erfolgreiche Eintragung einer neuen Marken zu verhindern.

Auch die Durchführung der amtsinternen Beanstandungsverfahren ist von praktischer Relevanz. In diesen Fällen erhält der Anmelder von dem Markenamt die Mitteilung, dass seine eingereichte Marke nicht eingetragen werden kann, z.B. aufgrund der Feststellung, dass der angemeldeten Marke die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt.

Noch besser und auch finanziell deutlich sinnvoller ist es, die typischen Gefahren bei einer Markenanmeldung bereits im Vorfeld zu berücksichtigen. Hier kann die Rechtsanwaltskanzlei Amonat auf die Erfahrungen aus einer Vielzahl an Beratungen zurückgreifen und die gesammelte Expertise auch in die Anmeldung Ihrer Marke einfließen lassen. 

Haben Sie bereits eine Abmahnungeinstweilige Verfügung oder Klage aufgrund einer angeblichen Verletzung fremder Markenrechte erhalten? In diesen Fällen sind wir Ihnen dabei behilflich, die Rechtslage anwaltlich zu prüfen und die Berechtigung der geltend gemachten Ansprüche zu untersuchen. Anschließend wird gemeinsam mit Ihnen erörtert, wie eine sachgerechte Reaktion aussehen könnte.

Wichtig ist insbesondere im Zusammenhang mit markenrechtlichen Abmahnungen, dass Sie die oftmals beigefügte Unterlassungserklärung keinesfalls vorschnell unterschreiben. Denn diese Erklärungen sind oftmals zu weitgehend, sodass sich hieraus nachteilige und ggf. teure Konsequenzen ergeben können.

Gerne beraten wir Sie, auch im Hinblick auf die Kosten für unsere Arbeit. Profitieren Sie von unseren pauschalen Preisangeboten, z.B. für das Paket "EU-Markenanmeldung inkl. Beratung".

 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei umfasst die folgenden Bereiche:

  • Entwicklung einer individuellen Anmeldestrategie
  • Markenrecherche: Prüfung der Marke auf ihre Eintragbarkeit unter Einbeziehung professioneller Recherchedienstleister
  • Transparente Darstellung der anwaltlichen Kosten - gerne auch auf Basis einer Gesamtpauschale
  • Beratung und ggf. Ausarbeitung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
  • Anwaltliche Markenanmeldung für nationale Marken, Unionsmarken (früher: Gemeinschaftsmarken) sowie internationale Marken 
  • Durchführung und Vertretung bei markenrechtlichen Auseinandersetzungen, beispielsweise bei einem Widerspruch aufgrund einer älten Marke wegen Verwechslungsgefahr
  • Vertretung bei Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen sowie bei gerichtlichen Klagen
  • Beratung und Vertretung bei einer durch das Markenamt zurückgewiesenen Markenanmeldung, sog. Beanstandandungsverfahren, beispielsweise aufgrund fehlender Unterscheidungskraft 
  • Beratung und Durchsetzung von Ansprüchen bei der Verletzung von Markenrechten und Unternehmenskennzeichen
  • Erstellung und Verhandlung von markenrechtlichen Lizenzverträgen sowie sonstigen Vereinbarungen, z.B. Abgrenzungsvereinbarungen
  • Beratung bei der Überarbeitung von bestehenden Marken, Rebranding/Redesign
  • Markenverwaltung: Betreuung & Verlängerung Ihrer angemeldeten und eingetragenen Marken

 

Haben Sie weitere Fragen? Nehmen Sie Kontakt auf! Ihre selbstverständlich unverbindliche Anfrage nimmt die Kanzlei gern telefonisch oder via E-Mail entgegen.

Ihr Ansprechpartner:

Rechtsanwalt
Roman W. Amonat, LL.M. (IT-Recht)

Fon: 0211 - 355 82 74  in Düsseldorf oder 0201 - 451 74 40 in Essen

E-Mail: kanzlei@ra-amonat.de

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