Das Wettbewerbsrecht wird vornehmlich durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) normiert. Es verbietet zum Beispiel bestimmte Formen der vergleichenden Werbung, der Behinderung oder Rufausbeutung von Wettbewerbern, der Nachahmung fremder Produkte oder der Irreführung von Verbrauchern. Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet ist es einem ständigen Wandel unterworfen, insbesondere durch höchstrichterliche Entscheidungen und eine zunehmende europäische Harmonisierung.
Die Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche erfolgt häufig mit Hilfe von Abmahnungen oder im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes. In jedem Fall sind eine schnelle Reaktion und die eingehende Prüfung der Rechtslage erforderlich.
Das Leistungsspektrum der Kanzlei umfasst zudem folgende Bereiche:
- Interessenvertretung bei wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen wegen Irreführung, z.B durch Wettbewerber, Wettbewerbszentrale und Interessenverbände (Deutsche Umwelthilfe e.v..).
- Beratung und Vertretung bei Abmahnungen aufgrund von angeblichen Wettbewerbsverstößen
- Abmahnungen, einstweilige Verfügungen & Klagen aufgrund einer Tätigkeit als angeblich gewerblicher Verkäufer
- Beratung im Bereich Online-Marketing, E-Mail-Werbung, Telefonmarketing
- Sportrecht, Sport- und Veranstaltungssponsoring
Haben Sie weitere Fragen? Nehmen Sie Kontakt auf! Ihre selbstverständlich unverbindliche Anfrage nimmt die Kanzlei gern telefonisch oder via E-Mail entgegen.
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt
Roman W. Amonat, LL.M. (IT-Recht)
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