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Honorar

Die Erörterung des Honorarfrage erfolgt regelmäßig zu Beginn jeder Angelegenheit. Im Normalfall richtet sich die Höhe der anwaltlichen Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses Gesetz stellt zur Ermittlung der Honorare im Allgemeinen auf den Gegenstandswert ab. Das ist - vereinfacht ausgedrückt - das finanzielle Interesse, um das es bei einer Auseinandersetzung geht.

Neben der Abrechnung nach dem Gegenstandswert ist außergerichtlich auch die Vereinbarung eines Stunden- oder Pauschalhonorars möglich. Diese Art der Abrechnung bietet sich beispielsweise an, wenn eine Abmahnung oder die Anmeldung einer Marke Gegenstand der anwaltlichen Beratung sind. Die Höhe des Pauschalhonorars ist u.a. abhängig von dem zu erwartenden Umfang der Angelegenheit. Nach der Schilderung Ihres rechtlichen Anliegens können wir Ihnen gerne einen Vorschlag über einen Pauschalbetrag unterbreiten. Sprechen Sie uns einfach unverbindlich an!

Gerne können Sie uns eine erhaltene Abmahnung oder Ihre rechtliche Frage vorab und unverbindlich per E-Mail zusenden. Wir melden uns bei Ihnen und besprechen ein mögliches, anwaltliches Vorgehen sowie die entstehenden Kosten.

 

Hinweis zur Beratungshilfe: Sofern Sie über eingeschränkte finanzielle Mittel verfügen, beispielsweise weil Sie arbeitssuchend, Rentner oder Student sind, haben Sie im Regelfall Anspruch auf Gewährung eines Beratungshilfescheins. Dieser wird von dem Amtsgericht an Ihrem Wohnort ausgestellt. Im Falle der Vorlage des Beratungshilfescheins bei Ihrem Anwalt werden die Kosten Ihrer eigenen anwaltlichen Beratung vom Staat übernommen. Gerne sind wir Ihnen bei Fragen hierzu behilflich. 

Möchten Sie Ihre Anfrage zunächst einmal nur kurz darlegen, so ist dies für Sie selbstverständlich unverbindlich und kostenlos. Sprechen Sie uns einfach an!

 

Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt
Roman W. Amonat, LL.M. (IT-Recht)
Fon: 0211 - 355 82 74 oder 0201 - 451 74 40
E-Mail: kanzlei@ra-amonat.de