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Abmahnungen, Tauschbörsen, Filesharing

Haben Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid oder bereits eine Klage erhalten, in der Ihnen die Nutzung einer Tauschbörse (sog. Filesharing) vorgeworfen wird?

Rechtsanwalt Amonat kann auf eine langjährige Erfahrung mit Abmahnungen und Klageverfahren in diesem urheberrechtlichen Bereich zurückgreifen. In derartigen Fällen steht häufig der Vorwurf des illegalen Tausches von Musik, Filmen (Serien), Software u.ä. im Raum. Zudem werden häufig kurze Fristen gesetzt und die Abgabe von Unterlassungserklärungen sowie Schadensersatz verlangt.

In vielen Fällen werden die Abmahnungen durch hierauf spezialisierte Kanzleien ausgesprochen, beispielsweise durch

  • Frommer Legal, München 
  • IPPC LAW, Berlin
  • .rka Rechtsanwälte, Hamburg
  • CSR Rechtsanwaltskanzlei, Karlsruhe
  • Kanzlei Sarwari, Hamburg
  • NIMROD Rechtsanwälte, Berlin
  • Debcon GmbH, Bottrop

Es ist davor zu warnen, hier ungeprüft eine Unterlassungserklärung abzugeben. In einer Vielzahl der Fälle sind die beigefügten Erklärungen zu weit formuliert und bedürfen einer Anpassung an Ihren konkreten Fall, sog. modifizierte Unterlassungserklärung. Auch die Zahlung der geforderten Vergleichsbeträge ist problematisch, da oftmals eine Zahlungspflicht gar nicht besteht oder die geforderten Summen deutlich überhöht sind.

Auch ein gänzliches Ignorieren solcher Abmahn-Schreiben kann gefährlich sein. Denn hierbei kann nicht ausgeschlossen werden, dass die geltend gemachten Forderungen auch im Wege einer gerichtlichen Klage geltend gemacht werden und hierdurch zusätzliche Kosten entstehen. Wichtig ist daher in erster Linie die anwaltiche Prüfung der Sach- und Rechtslage um hiernach zu klären, ob ein Anspruch gegen Sie besteht.

Gerne informieren wir Sie schnell, fachkundig und unverbindlich - auch über die exakten Kosten unserer anwaltlichen Arbeit! Im Falle einer Mandatierung bietet die Kanzlei Amonat ihre anwaltlichen Leistungen zu einem fairen Pauschalbetrag an. Dieser beträgt in einer Vielzahl der Fälle zwischen 200,00 Euro und 300,00 Euro, jeweils inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die exakte Höhe unseres Honorars richtet sich nach Umfang und Schwierigkeit Ihres Rechtsfalls und wird im Rahmen eines unverbindlichen und kostenfreien Vorgesprächs festgelegt.

Aufgrund unserer erfolgreichen Vorgehensweise kann in nahezu allen Fällen erreicht werden, dass Ihre Kosten inkl. der Gebühren für die eigene Rechtsberatung, unter dem Betrag liegen, der ursprünglich von der abmahnenden Kanzlei gefordert wurde.

 

Beispiel:

Forderungsbetrag von Frommer Legal Rechtsanwälte: 980,60 Euro (z.B.: Film)

Kosten Ihrer anwaltichen Beratung bei einer Abmahnung: 250,00 Euro bis 300,00 Euro

Möglicher Einigungsbetrag mit der Gegenseite: 350,00 Euro bis 500,00 Euro

Ob in Ihrem Fall überhaupt ein reduziertes Einigungsangebot gemacht werden soll, hängt entscheidend von der rechtlichen Prüfung sowie der konkreten Sachlage Ihres Falls ab. 

Sind nur eingeschränkte finanzielle Mittel vorhanden (Sie sind z.B. Student, Rentner oder arbeitssuchend), erfolgt die Abrechnung nach Vorlage eines Beratungshilfescheins. In Fällen dieser Art können nochmals deutlich größere Reduzierungen im Falle eines zu vereinbarenden Vergleichsbetrages erzielt werden. Insgesamt hängen mögliche Reduzierungen von einer Reihe weiterer Faktoren ab (Täterhaftung, Störerhaftung, Beweislage, Zugangsberechtigte). Gerne beraten wir Sie auch hierzu ausführlich.

 

Von unserem fairen Pauschalhonorar umfasst ist stets das komplette außergerichtliche Servicepaket - ohne Zusatzkosten bei zeitlichem Mehraufwand:

  • Fachkundige Prüfung der Sach- und Rechtslage durch Rechtsanwalt Amonat, insbesondere anhand des Abmahnschreibens
  • Umfassende Besprechung Ihres konkreten Falles in der Kanzlei oder per Telefon
  • Erarbeitung einer Verteidigungsstrategie, wobei - je nach Rechts- und Sachlage - eine komplette Abweisung der Zahlungsansprüche oder das Angebot eines reduzierten Vergleichsbetrages möglich sind
  • Übernahme des kompletten Schriftverkehrs mit der Gegenseite inkl. der oftmals erforderlichen Neuformulierung einer modifizierten Unterlassungserklärung
  • Einzelfallorientierte Beratung durch Rechtsanwalt Amonat und Gewährleistung einer schnellen anwaltlichen Erreichbarkeit bei Rückfragen

Unser Anspruch ist auch hier, dass gemeinsam mit dem Mandanten die bestmögliche Lösung erarbeitet wird, wobei am Ende keine Ihrer Fragen offenbleiben sollte. Die Besprechung Ihres Falles erfolgt daher sehr ausführlich. Selbstverständlich richten wir uns nach Ihren Terminwünschen, auf Wunsch auch am Abend oder am Wochenende.

Profitieren Sie von der jahrelangen Erfahrung des Herrn Rechtsanwalt Amonat aus vielen Hunderten von Tauschbörsen-Fällen. Darüber hinaus hat die Rechtsanwaltskanzlei Amonat in den letzten Jahren eine Vielzahl von Klageverfahren erfolgreich abgeschlossen.

Die Beratung und Vertretung erfolgt deutschlandweit. Sollten Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben, so können Sie diese gerne unverbindlich an unsere Kanzlei per E-Mail senden oder faxen. Wir melden uns zeitnah für eine kostenfreie Ersteinschätzung und besprechen mit Ihnen gerne das weitere Vorgehen sowie mögliche Kosten.

Sie wollen zu diesem Thema mehr erfahren? Lesen Sie weitere Informationen in unserem Bereich -> Urheberrecht.

 

Ihr Ansprechpartner:

Rechtsanwalt
Roman W. Amonat, LL.M. (IT-Recht)

Fon: 0211 - 355 82 74  in Düsseldorf oder 0201 - 451 74 40 in Essen

E-Mail: kanzlei@ra-amonat.de